Allgemeine Geschäftsbedingungen (Frankreich und Export)
Präambel
Der Zweck dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen BLACKFOX seine Produkte an seine Geschäftskunden vertreibt. BLACKFOX ist eine französische « société par actions simplifiée » (vereinfachte Aktiengesellschaft) mit einem Grundkapital von 5.000.000 Euro, mit Sitz in 19 avenue des Pays Bas - ZA du Val de Moine, Saint-Germain-sur-Moine, 49230 SEVREMOINE, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von ANGERS unter der Nummer 351 962 964.
Telefon: +33 (0) 2 41 63 35 36
Email : contact@blackfox-nature.com
- Eindeutige Kennung (Erweiterte Herstellerverantwortung):
REFASHION: FR252368_11KDAN - COREPILE: FR001818_06A4HZ
- ECOLOGIC: FR001818_05WNJE
- CITEO: FR252368_0IOUGM
- ECOMAISON : FR252368_14JSPS
1. Definitionen
Die hier verwendeten Begriffe und Ausdrücke, die mit einem Großbuchstaben versehen sind, haben die folgende Bedeutung:
- « Kunde » ist jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt und die von BLACKFOX angebotenen Produkte in ihrer Eigenschaft als Wiederverkäufer kauft.
- « Allgemeine Geschäftsbedingungen »: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beziehung zwischen BLACKFOX und dem Kunden.
- « Besondere Bedingungen » sind die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 6 die zwischen BLACKFOX und dem Kunden abgeschlossen werden und deren Zweck es ist, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern, indem sie insbesondere die Art und die Menge der an den Kunden gelieferten Produkte, deren Preise und Lieferbedingungen festlegen. Die Besonderen Bedingungen haben die Form eines vom Kunden ausgestellten und von BLACKFOX akzeptierten Bestellformulars.
- Unter « Vertrag » sind sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Besonderen Bedingungen zu verstehen. Der Vertrag gilt an dem in Artikel 6 genannten Datum als abgeschlossen.
- « Produkte » bezieht sich auf die dem Kunden von BLACKFOX angebotenen Produkte, wie sie in Artikel 3 beschrieben werden.
- « Website » bezeichnet die Website, die unter der folgenden Adresse gehostet wird: www.blackfox-shop.com.
- « VAT » bezieht sich auf die französische Mehrwertsteuer.
2. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Vertragsbedingungen fest, die für die Beziehungen zwischen BLACKFOX und dem Kunden gelten.
Der Kunde muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig lesen, bevor er die von BLACKFOX angebotenen Produkte bestellt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen über die Rechte und Pflichten des Kunden sowie über die Beschränkungen und Ausschlüsse der Haftung von BLACKFOX.
Durch die Nutzung der Produkte von BLACKFOX bestätigt der Kunde die vollständige und vorbehaltlose Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Kunden ausdrücklich anerkannt werden, der insbesondere auf das Recht verzichtet, sich auf ein anderes Dokument zu berufen, das gegenüber BLACKFOX nicht durchsetzbar wäre, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von BLACKFOX vor. Wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, wird er gebeten von der Bestellung der Produkte von BLACKFOX abzusehen.
3. Produkte
BLACKFOX vertreibt hauptsächlich Gartenstiefel, Clogs, Schuhe, Handschuhe und andere Garten- und Heimwerkerprodukte sowie Kleingeräte, insbesondere unter den Marken « BLACKFOX » , « INSTANT NATURE » und « KOROS ».
BLACKFOX bietet auch eine Reihe von Präsentationsständern zum Verkauf an.
Die vom Kunden erworbenen Produkte sind in den Besonderen Bedingungen aufgeführt.
4. Bereitstellung von Präsentationsständern
Mit Ausnahme der Präsentationsständer gemäß Artikel 3 die nur zum Verkauf angeboten werden, kann der Kunde unter bestimmten Bedingungen von der kostenlosen Bereitstellung eines oder mehrerer Ständer durch BLACKFOX profitieren. Diese Präsentationsständer sind ausschließlich für die Präsentation der von BLACKFOX angebotenen Produkte bestimmt. Informationen sind auf Anfrage bei BLACKFOX erhältlich.
Diese unentgeltliche Überlassung hat den Rechtscharakter einer Leihgabe zur Nutzung gemäß Artikel 1875 ff. des französischen Zivilgesetzbuches. Folglich bleibt BLACKFOX Eigentümerin der besagten Aufsteller und der Kunde verpflichtet sich, für deren Aufbewahrung und Erhaltung zu sorgen und sie bei Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien unverzüglich an BLACKFOX zurückzugeben.
BLACKFOX behält sich das Recht vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellten Präsentationsständer jederzeit zu ersetzen.
5. Auswahlkriterien für Händler
Um dem Endkunden einen hochwertigen Service zu bieten, hat BLACKFOX ein selektives Vertriebskonzept eingeführt. Dieses Konzept beruht auf der Auswahl von Vertriebshändlern auf der Grundlage ihrer Fähigkeit, die Produkte zu vermarkten, unter Anwendung objektiver Kriterien, die für den Vertrieb der Produkte unter optimalen Bedingungen für den Endverbraucher wesentlich und angemessen sind. Diese Kriterien beziehen sich insbesondere auf die berufliche Qualifikation des Kunden und seines Personals sowie auf seine Einrichtungen.
Folglich muss jeder Kunde, der Produkte bestellen möchte, zunächst die Eröffnung eines Kundenkontos bei BLACKFOX beantragen. BLACKFOX behält sich das Recht vor, den Antrag eines Kunden abzulehnen, wenn die vorgenannten Auswahlkriterien nicht erfüllt sind.
6. Besondere Bedingungen
Der Kunde muss seine Produktbestellung telefonisch, per E-Mail oder auf anderem schriftlichen Wege an BLACKFOX senden und dabei folgende Angaben machen:
- (i) Die genauen Artikelnummer,n der Produkte, wie sie im Katalog der von BLACKFOX angebotenen Produkte aufgeführt sind;
- (ii) Ihre Menge ;
- (iii) Vollständige Lieferadresse;
- (iv) Jede spezifische Anfrage oder andere Information, die für die Bearbeitung der Bestellung erforderlich ist.
Avant de passer une commande, le Client est invité à prendre connaissance des Conditions Générales de Vente de BLACKFOX accessibles à : https://blackfox-nature.com/cgv.
Alle vom Kunden erteilten Aufträge sind bei Eingang bei BLACKFOX verbindlich und endgültig und implizieren die vollständige und vorbehaltlose Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Die Bestellung gilt als von BLACKFOX bestätigt, und der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn BLACKFOX nicht innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Eingang der Bestellung eine gegenteilige Mitteilung macht. BLACKFOX behält sich das Recht vor, jede nachträgliche Änderung eines vom Kunden erteilten Auftrags abzulehnen.
7. Bedürfnisse des Kunden
Der Kunde bleibt allein für die Ermittlung seines Bedarfs verantwortlich.
Der Kunde wird aufgefordert, vor der Bestellung von Produkten zu prüfen, ob diese seinen Bedürfnissen entsprechen.
8. Finanzielle Bedingungen
8.1 Preise
Der Preis der Produkte ist in den Besonderen Bedingungen angegeben. Der Preis wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden geltenden Tarife festgelegt. Preislisten und Bedingungen für sofortige oder spätere Preisnachlässe sind auf Anfrage bei BLACKFOX erhältlich.
Die Kosten für die Verpackung und den Transport, die Kosten für eine eventuelle Versicherung und alle anderen zusätzlichen Kosten, die mit dem Transport und der Lieferung der Produkte verbunden sind, werden ebenfalls in den Besonderen Bedingungen angegeben.
Die Preise verstehen sich in Euro, ohne Steuern und Mehrwertsteuer. Die am Tag der Bestellung des Kunden geltende Mehrwertsteuer wird zum Preis der Produkte hinzugerechnet. Jede Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird auf den Preis der Produkte angerechnet.
Im Falle einer Lieferung außerhalb der Europäischen Union trägt der Kunde alle Kosten und Steuern, insbesondere im Zusammenhang mit den für die Lieferung der Produkte erforderlichen Zollabfertigungsvorgängen.
8.2 Zahlungsbedingungen
Der Preis der Produkte ist ausschließlich in Euro zu zahlen, wobei das Wechselkursrisiko ausschließlich vom Kunden getragen wird.
Sous réserve des stipulations figurant dans les Conditions Particulières, le paiement est effectué par principe dans un délai de quarante-cinq (45) jours fin de mois suivant la date d’émission de la facture, par les moyens de paiement qui sont spécifiés sur celle-ci.
Par principe, aucun escompte n’est consenti au Client en cas de règlement intégral anticipé.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Gewährung eines Preisnachlasses durch BLACKFOX und der Inanspruchnahme dieser Option durch den Kunden nur die dem vom Kunden tatsächlich gezahlten Preis entsprechende Mehrwertsteuer abzugsfähig ist (Conseil d';Etat, 8. Oktober 1980, Nr. 06125, 8 ème und 9 ème s.-s réunies).
BLACKFOX behält sich das Recht vor, vom Kunden eine Anzahlung oder die vollständige Bezahlung einer Bestellung vor deren Versand zu verlangen oder eine Garantie für die Zahlung des Preises zu leisten.
8.3 Säumniszuschläge und pauschale Entschädigung für Inkassokosten
Bei Nichtbezahlung der BLACKFOX geschuldeten Beträge durch den Kunden am Fälligkeitstag werden gemäß Artikel L.441-10 Absatz II des französischen Handelsgesetzbuchs Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr auf den Gesamtbetrag der vom Kunden geschuldeten Beträge
erhoben.
Darüber hinaus wird gemäß Artikel D 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs die Höhe der pauschalen Entschädigung für Inkassokosten auf vierzig (40) Euro festgelegt. Diese Entschädigung, die von den Verzugsstrafen getrennt ist, ist automatisch vom säumigen Kunden zu zahlen, unbeschadet des Rechts von BLACKFOX, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, falls BLACKFOX nachweist, dass seine Inkassokosten diesen Betrag übersteigen.
In jedem Fall kann BLACKFOX bei Zahlungsverzug die Lieferung der Produkte ohne Entschädigung des Kunden bis zur vollständigen Begleichung aller vom Kunden geschuldeten Beträge für Haupt- und Nebenleistungen unverzüglich aussetzen und/oder beschließen, alle anderen von BLACKFOX ausgestellten und vom Kunden nicht bezahlten Rechnungen fällig zu stellen. Das Vorstehende gilt unbeschadet des Rechts von BLACKFOX, eine Entschädigung für einen erlittenen Schaden zu fordern.
9. Menge der bestellten Produkte
BLACKFOX verpflichtet sich, die Produktbestellungen zu erfüllen und die Produkte in Übereinstimmung mit Artikel 10 zu liefern.
Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die bestellten Mengen für einen Kalendermonat nicht um mehr als 20 % gegenüber den bestellten Mengen für denselben Monat des Vorjahres für dieselben Produkte nach oben abweichen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass BLACKFOX nur dann in der Lage ist, Bestellungen zu erfüllen, wenn die für einen Kalendermonat bestellte Menge an Produkten die für denselben Monat des Vorjahres bestellte Menge für dieselben Produkte nicht um 20 % übersteigt.
10. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer BLACKFOX bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags sowie von allen weiteren sich eventuell aus der Rechnung ergebenden Forderungen Eigentümer der verkauften Produkte. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen gelten erst dann als endgültig,
wenn BLACKFOX die geschuldeten Beträge tatsächlich erhalten hat. Die Aushändigung eines Dokuments, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, gilt nicht als Zahlung im Sinne dieses Artikels.
Ungeachtet des Vorstehenden gehen die Risiken des Verlusts und der Beschädigung der Produkte auf den Kunden über, gemäß den Bedingungen in Artikel 11.3. Infolgedessen ist der Kunde verpflichtet, im Namen von BLACKFOX auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen, die ab dem Zeitpunkt des Übergangs der Risiken auf den Kunden gilt.
Bei Nichtbezahlung durch den Kunden am Fälligkeitstag kann BLACKFOX von seinem Recht Gebrauch machen, die im Besitz des Kunden befindlichen Produkte zurückzunehmen. Die Rückgabe der BLACKFOX gehörenden Produkte erfolgt auf Risiko des Kunden.
Werden die Produkte in andere Waren eingebaut, so ist BLACKFOX Miteigentümer der betreffenden Waren zu ihrem ursprünglichen Wert.
Im Falle eines Weiterverkaufs der Produkte durch den Kunden ist BLACKFOX berechtigt, den vom Kunden für diesen Weiterverkauf erhaltenen Preis zu verlangen.
Der Kunde verpflichtet sich, seinen Kunden über das Bestehen der genannten Eigentumsvorbehaltsklausel und über das Recht von BLACKFOX, die Produkte gegebenenfalls einzufordern, zu informieren.
11. Lieferung der Produkte
11.1. Lieferbedingungen und -kosten
BLACKFOX liefert die Produkte an den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Lieferort mit einemTransportunternehmen seiner Wahl.
Sofern in den Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, erfolgt die Lieferung bei einem Mindestbestellwert von 450 Euro ohne Steuern kostenlos, außer in die Schweiz, wo die Lieferung erst ab 500 Euro ohne Steuern kostenlos ist.
Wenn der Mindestbetrag nicht erreicht wird, werden Lieferkosten berechnet. Die Lieferkosten sind auf Anfrage bei BLACKFOX erhältlich.
Je nach Verfügbarkeit der Produkte kann BLACKFOX die Bestellung in einer oder mehreren Sendungen ausliefern. Der Kunde wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass BLACKFOX keine Bestellungen bzw. keine offene Bestellung von weniger als 100 EUR versendet (außer Kommissionierte Bestellung) und diese daher nicht in Rechnung gestellt werden, um die Kohlenstoffbelastung zu begrenzen.
11.2. Lieferzeiten
Die Lieferzeiten für die Produkte sind in den Besonderen Bedingungen angegeben. Es handelt sich um geschätzte Durchschnittszeiten, die von den Merkmalen der betreffenden Bestellung und dem Lieferort abhängen.
Diese Frist läuft ab dem Datum, an dem die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(i) Annahme der Bestellung durch BLACKFOX, (ii) Eingang aller für die Bearbeitung der Bestellung erforderlichen Elemente und Informationen bei BLACKFOX und (iii) gegebenenfalls Zahlung des Preises oder eines
Teils des Preises, der von BLACKFOX vor dem Versand der Bestellung verlangt wird.
BLACKFOX verpflichtet sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die in den Besonderen Bedingungen genannten Fristen einzuhalten, und wird den Kunden so schnell wie möglich über etwaige Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte informieren.
Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von BLACKFOX kann keine Bestellung ganz oder teilweise storniert werden, und es kann keine Entschädigung für eine verspätete Lieferung oder Teillieferung gezahlt werden.
BLACKFOX kann auf keinen Fall haftbar gemacht werden, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt, das Verschulden des Auftraggebers oder eines Dritten zurückzuführen ist.
11.3 Risques liés au transport – Assurances
Sofern in den Besonderen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, erfolgen Transport und Lieferung der Produkte gemäß dem folgenden Incoterm® 2020:
(i) Lieferung innerhalb der Europäischen Union (auf Risiko des Kunden): EXW 19 avenue des Pays Bas - ZA du Val de Moine, Saint-Germain-sur-Moine, 49230 SEVREMOINE (Frankreich), Incoterm® 2020;
Folglich geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte auf den Kunden über, wenn BLACKFOX die Produkte an das Transportunternehmen übergibt. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, die notwendige Versicherung zur Deckung der mit dem Transport verbundenen Risiken abzuschließen.
(ii) Lieferung außerhalb der Europäischen Union: FCA Incoterm® 2020.
Unabhängig vom gewählten Incoterm gehen die Versicherungskosten ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
11.4. Zollabfertigung
Mit der Bestellung von BLACKFOX-Produkten ermächtigt der Kunde BLACKFOX ausdrücklich, im Namen des Kunden alle Formalitäten zu erledigen und alle Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit der für die Lieferung der vom Kunden bestellten Produkte erforderlichen
Zollabfertigung zu zahlen.
Alle Kosten, Gebühren und Steuern, die sich aus diesen Zollabfertigungen ergeben, gehen in jedem Fall ausschließlich zu Lasten des Kunden.
11.5. Produktabnahme - Mangelhaftigkeit
Bei der Lieferung der Produkte an den Standort des Kunden obliegt es dem Kunden oder einem vom Kunden benannten Dritten, den Zustand und den Inhalt der erhaltenen Pakete in Anwesenheit des Transportunternehmens zu überprüfen.
Im Falle einer Beschädigung der Produkte muss der Kunde das Paket ablehnen und auf dem Lieferschein den Vermerk "Abgelehnt: Produkt beschädigt" auf dem Lieferschein vermerken oder, wenn er das Paket annimmt, die notwendigen Vorbehalte auf dem Lieferschein anbringen und die Beschädigung der Produkte vermerken.
(i) Im Falle eines Transportschadens:
Im Falle einer Beschädigung oder eines teilweisen Verlusts der Bestellung:
- Falls die mit dem Transport verbundenen Risiken ausschließlich vom Kunden getragen werden, muss dieser zur Wahrung seiner Rechte gemäß Artikel L. 133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs das Transportunternehmen innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Erhalt der Produkte per außergerichtlichem Schriftstück oder Einschreiben benachrichtigen.
Innerhalb der gleichen Frist muss der Kunde BLACKFOX per E-Mail an die folgende Adresse informieren: contact@blackfox-nature.com. In jedem Fall wird BLACKFOX nach Ablauf von acht (8) Tagen nach Erhalt der Produkte durch den Kunden keine Reklamation mehr akzeptieren. - Für den Fall, dass die mit dem Transport verbundenen Risiken ausschließlich von BLACKFOX getragen oder zwischen BLACKFOX und dem Kunden geteilt werden, und um BLACKFOX die Möglichkeit zu geben, seine Rechte gegenüber dem Transportunternehmen zu wahren, muss der Kunde (i) BLACKFOX bei Erhalt der Produkte unter der Adresse contact@blackfox-nature.com über die Beschädigung oder den teilweisen Verlust der Bestellung informieren und (ii) das betreffende Transportunternehmen innerhalb von drei (3) Tagen per Einschreiben benachrichtigen.
Jedes Paket, das vom Kunden ohne Vorbehalt auf dem Lieferschein des Spediteurs angenommen wird, gilt als vollständig und vertragsgemäß geliefert.
(ii) Im Falle einer nicht durch den Transport bedingten Mangelhaftigkeit:
Wenn die Nichtübereinstimmung der Produkte nicht auf Transportschäden zurückzuführen ist, muss der Kunde BLACKFOX innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt der Produkte per E-Mail an contact@blackfox-nature.com informieren.
Auf Verlangen von BLACKFOX fügt der Kunde eine Beschreibung der Mangelhaftigkeit und gegebenenfalls Fotos der angeblich mangelhaften Produkte bei, um die Ursache, die Art und den Umfang der Mangelhaftigkeit zu überprüfen und zu bestimmen.
Der Kunde verpflichtet sich, auf jede Aufforderung von BLACKFOX zur Feststellung der Mängel positiv zu reagieren.
Der Kunde darf kein Produkt ohne vorherige Zustimmung von BLACKFOX zurückgeben. Auf Verlangen von BLACKFOX muss der Kunde die Produkte innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden auf eigene Kosten und eigenes Risiko zurücksenden, und wenn die Mangelhaftigkeit bestätigt wird, wird BLACKFOX auf seine Kosten die nicht konformen Produkte ersetzen, unter Ausschluss jeglicher Rückerstattung des Preises oder jeglicher Entschädigung des Kunden.
Jede Rücksendung von Produkten ohne die vorherige Zustimmung von BLACKFOX führt nicht zu deren Ersatz, und BLACKFOX behält sich das Recht vor, dem Kunden die ihm dadurch entstehenden Kosten, insbesondere die Lagerkosten, in Rechnung zu stellen.
12. Besondere Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
(i) während der gesamten Geschäftsbeziehung die objektiven Auswahlkriterien gemäß Artikel 5 zu beachten;
(ii) BLACKFOX so schnell wie möglich jede Änderung seiner Situation mitzuteilen, die im Laufe der Geschäftsbeziehung eintritt und die sich in irgendeiner Weise auf die Bedingungen für die Vermarktung der Produkte und die Einhaltung der oben genannten Auswahlkriterien auswirken könnte.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die in den Artikeln 3 und 4 genannten Präsentationsständer ausschließlich für die Präsentation der von BLACKFOX vermarkteten Produkte zu verwenden, unter Ausschluss aller anderen Produkte, unabhängig davon, ob sie mit den Produkten konkurrieren oder nicht.
Der Kunde verpflichtet sich, den/die von BLACKFOX gegebenenfalls kostenlos zur Verfügung gestellten Präsentationsständer bei Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien unverzüglich in einem guten Erhaltungszustand an BLACKFOX zurückzugeben.
Unbeschadet des Rechts des Kunden, eine Online-Verkaufsseite zu erstellen und zu betreiben, um die Produkte zu bewerben und zu vermarkten, verpflichtet sich der Kunde schließlich, die Produkte nicht auf Online-Marktplätzen zum Verkauf anzubieten, um das Image und die Markenpositionierung der Produkte zu wahren.
13. Garantie
BLACKFOX garantiert, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den europäischen Vorschriften und den nationalen Vorschriften der Länder, in die sie geliefert werden, hergestellt und vermarktet werden.
Wenn der Kunde Produkte in ein anderes Land als das Lieferland exportiert, ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften des Landes, in das das Produkt exportiert wird, verantwortlich.
BLACKFOX kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Produkt nicht den nationalen
Vorschriften des betreffenden Landes entspricht.
Der Kunde verpflichtet sich, BLACKFOX für jeden Schaden zu entschädigen, der BLACKFOX durch eine gerichtliche oder außergerichtliche Forderung entsteht, die auf der Nichteinhaltung dieses Artikels durch den Kunden beruht.
Der Kunde verpflichtet sich, BLACKFOX für jeden Schaden zu entschädigen, der BLACKFOX durch eine gerichtliche oder außergerichtliche Forderung entsteht, die auf der Nichteinhaltung dieses Artikels durch den Kunden beruht.
14. Haftungvon BLACKFOX
Die Haftung von BLACKFOX ist nur bei nachgewiesenem Verschulden oder Fahrlässigkeit seitens BLACKFOX gegeben und beschränkt sich auf direkte Schäden unter Ausschluss jeglicher indirekter Schäden gleich welcher Art, wie Schäden am Eigentum des Kunden, Gewinneinbußen, Störungen des Geschäftsbetriebs, Ansprüche oder Beschwerden von Dritten.
BLACKFOX haftet unter keinen Umständen für das Versäumnis des Auftraggebers, seinen Bedarf zu ermitteln, oder für unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers.
In jedem Fall ist die Haftung von BLACKFOX auf den Gesamtbetrag (ohne Steuern) begrenzt, den der Kunde für die betreffenden Produkte bezahlt hat.
15. Logistikstrafen
15.1. Logistikstrafen zu Lasten von BLACKFOX
Gemäß Artikel L.441-17 des französischen Handelsgesetzbuches kann der Kunde die Zahlung von Logistikstrafen an BLACKFOX verlangen, (i) im Falle einer Vertragsverletzung durch BLACKFOX, die zu einem Mangel an Lagerbeständen führt, oder (ii) wenn der Kunde das Vorliegen eines Schadens nachweist und schriftlich dokumentiert.
Die Kunden müssen ihre Anträge auf Logistikstrafen per E-Mail an contact@blackfox-nature.com senden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er den Betrag der Strafe nicht automatisch vom Rechnungsbetrag abziehen kann. Die Parteien sind sich einig, dass BLACKFOX einen Spielraum für Fehler hat. Dementsprechend kann der Kunde nur dann Logistikstrafen beantragen, wenn er in einem aufeinander folgenden Zeitraum von 3 Monaten nachweist, dass:
(i) Ein kumulierter Lieferverzug von mehr als 30 Tagen für dieselbe Produktkategorie vorliegt,
(ii) Ein Unterschied in der Menge der gelieferten Produkte von mehr als 10% vorliegt.
15.2. Logistische Sanktionen zu Lasten des Auftraggebers
Kommt der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung nicht nach, kann BLACKFOX gemäß Artikel L.441-18 des französischen Handelsgesetzbuchs Vertragsstrafen verhängen.
16. Geistiges Eigentum
Die mit den Produkten verbundenen Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Marken, Zeichnungen, Pläne, Modelle und Patente, sowie Angebote, Studien oder andere von BLACKFOX übermittelte Dokumente sind ausschließliches Eigentum von BLACKFOX oder seiner Partner. Dem Kunden wird im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Nutzungslizenz erteilt.
17. Verarbeitung von personenbezogenen Daten
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 (die « Allgemeine Datenschutzgrundverordnung » oder « DSGVO ») und dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung, das sich auf Datenvereinbarungen, Dateien und Freiheiten bezieht, erhebt BLACKFOX bei der Erfüllung des Vertrags personenbezogene Daten vom Kunden.
Diese Daten werden von BLACKFOX zu folgenden Zwecken verarbeitet: (i) zur Erfüllung des Vertrags und gegebenenfalls zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Wunsch des Kunden ergriffen werden, (ii) zur Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen von BLACKFOX und/oder (iii) zur Wahrung der berechtigten Interessen von BLACKFOX.
Die Daten werden nicht in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt.
Jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten von BLACKFOX verarbeitet werden, hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Übertragung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten.
Jede Anfrage nach weiteren Informationen oder zur Ausübung der oben genannten Rechte ist per E-Mail an contact@blackfox-nature.com oder per Post an BLACKFOX - RGPD, 19 avenue des Pays Bas - ZA du Val de Moine, Saint-Germain-sur-Moine, 49230 SEVREMOINE zu richten.
18. Bezugnahme auf den Kunden auf der Website
Der Kunde ermächtigt BLACKFOX ausdrücklich, seinen Namen und seine Kontaktdaten auf der Website als Wiederverkäufer der von BLACKFOX vermarkteten Produkte anzugeben.
19. Allgemeine Bestimmungen
19.1. Teilweise Unwirksamkeit
Die Nichtigkeit einer Vertragsklausel hat nicht die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge, mit Ausnahme einer bestimmenden Klausel, die eine der Vertragsparteien zum Abschluss des Vertrags veranlasst hat.
19.2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
BLACKFOX behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gelten daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am Tag des Vertragsabschlusses (Annahme der Bestellung durch BLACKFOX) in Kraft sind.
19.3. Höhere Gewalt
Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder der Verzug bei der Erfüllung einer ihrer hier beschriebenen Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne der Definition und Auslegung dieses Begriffs durch das französische Recht und die Gerichte zurückzuführen ist.
BLACKFOX kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen auf das Handeln eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
19.4. Anwendbares Recht - Gerichtsstandsvereinbarung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ganz allgemein der Vertrag unterliegen dem französischen Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Die Parteien verpflichten sich, sich um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu bemühen, die sich auf die Gültigkeit, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung des Vertrags beziehen und die zwischen ihnen auftreten können.
Kommt es nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen zu einer gütlichen Einigung, so fällt der Streitfall in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts von ANGERS.